Weniger bekannt dürfte sein, dass neben Geflügel und Wildbret auf dem „Andresemärt“ auch Hunde verkauft wurden. Wie man den beiden Bildern aus dem Staatsarchiv entnehmen kann, fand dieser Verkauf vor der Liegenschaft Andreasplatz 15 statt.
Im Jahre 1924 gelangten dann jedoch die kynologischen Vereine der Stadt Basel an das Polizeidepartement mit dem Gesuch, den Verkauf von Hunden auf dem Andreasmarkt zu untersagen. Zur Begründung wurde die „Verordnung betreffend Märkte auf dem Andreasplatz“ beigezogen, gemäss der nur ein Markt durchgeführt werden dürfe, auf dem Geflügel, Wildbret, Zicklein und Kaninchen, also Nahrungsmittel, verkauft würden. Zudem enthalte die Verordnung auch keine Angaben zu den Marktgebühren für Hunde. Überhaupt sei das Mitnehmen von Hunden in Lebensmittelgeschäfte und auf Obst- und Gemüsemärkte untersagt. Im Gesuch wurde weiter argumentiert, dass die Hunde meist aus dem Ausland stammten und gesundheitlich in einem schlechten Zustand seien. Damit bestehe die Gefahr, dass Krankheiten in die Stadt Basel eingeschleppt werden können. Zudem würden die Käufer getäuscht, da es sich vorwiegend um minderwertige, verwahrloste Tiere handle. Unterzeichnet wurde der Brief von verschiedenen Präsidenten von Rassehunde-Clubs.
Die Behörde wies das Gesuch als unbegründet ab, da es einerseits weder von Marktbesuchern noch von Anwohnern jemals Reklamationen gegeben hatte. Andererseits biete dieser Markt insbesondere Hundeliebhabern, die sich keinen teuren Rassehund leisten können, die Gelegenheit, einen Hund zu kaufen. Die Diskussion über den Hundemarkt war damit jedoch nicht beendet. Das Kantonale Veterinäramt schaltete sich drei Jahre später mit dem Anliegen ein, dass jeden Freitag ein Angestellter der Hundepolizei auf den Andreasplatz abgestellt werden müsse. Da jedoch für Hunde keine Taxe vorgesehen war, werde dieser Dienst nicht entschädigt. Eine Aufhebung des Hundemarktes war aber nicht erwünscht, da dadurch der Verkauf von billigen Hunden nicht unterbunden, sondern nur die Kontrolle über den Hundehandel erschwert würde. Daraufhin wurde offenbar neu eine Marktgebühr von Fr. -.20 pro Hund erhoben, die aber nicht in die Verordnung aufgenommen wurde.
Die zuständigen Behörden änderten jedoch 1934 die Meinung bezüglich der Notwendigkeit eines Hundemarktes. Auch äusserten Freunde des Tierschutzes immer wieder ihre Bedenken. Der Verein gegen die Vivisektion machte zudem eine Eingabe zur Aufhebung des Marktes, da es ein „widerlicher“ Handel mit Hunden „äusserst zweifelhafter Herkunft“ sei, der von „dunklen Existenzen aus der weiteren Umgebung unserer Stadt, auch von jenseits der Landesgrenze“ betrieben würde. Die Hunde würden überdies mittels „Erpressertrick“ verkauft. Der „Erpressertrick“, der die Tierfreunde zum Kauf und der Bezahlung eines guten Preises bewegen sollte, bestand in der Androhung der Händler, die Hunde ansonsten an die Vivisektion zu verkaufen. In der Folge beschloss der Regierungsrat am 26. März 1934, den Hundemarkt auf dem Andreasplatz aufzuheben.