Um Lebensmittel zu kaufen, ging man im 19. und am Anfang des 20. Jahrhunderts vorwiegend auf den Markt. Basel mit seinen verschiedenen Märkten lag damals noch fast komplett innerhalb der Stadtmauer von 1398. Es gab den Fischmarkt, an dem freitags Fisch gekauft werden konnte, Butter wurde in der Barfüsserkirche feilgeboten („Ankenmarkt“), Gemüse und Obst wurden täglich sowohl auf dem Barfüsserplatz wie auch auf dem Marktplatz und am Claragraben verkauft. Auf dem Andreasplatz fand der Geflügel- und Wildbretmarkt statt. Oder um es baslerisch zu sagen: „dr Bibbelimärt“.
Aus der Verordnung betreffend die Märkte in Basel vom 8. Oktober 1929:
„Für den Verkauf von Geflügel, Wildbret, Zicklein, Kaninchen usw. auf dem Andreasplatz am Freitag zu den gleichen Zeiten wie auch dem Marktplatz.“
Um sich ein Bild über die Preise machen zu können, werden hier die damaligen Marktgebühren gezeigt:
Weil es Brauch war, das lebendige Geflügel nach dem Verkauf mit Beilen oder scharfen Messern zu enthaupten, schaltete sich im Jahr 1900 der Tierschutzverein ein. Dieser vertrat die Auffassung, der Tiermarkt auf dem Andreasplatz stelle eine Tierquälerei dar. Er wollte auch verhindern, dass das lebende, zusammengebundene Geflügel von den Mägden „unschön“ nach Hause transportiert und allenfalls vor den Augen von Kindern getötet wurde. Aufgrund des Einschreitens des Tierschutzvereins wurde nach einer tiergerechteren Lösung gesucht, die in der Geflügelguillotine gefunden wurde. Mit dieser wurde das Geflügel geköpft und damit „vermittels schneller Prozedur“ getötet. Der Tierschutzverein mietete unmittelbar neben dem Andreasplatz ein Lokal in der Liegenschaft Nr. 4 im Imbergässlein, in dem die Tiere mit dieser Guillotine kostenlos getötet wurden. Das Lokal wurde dem Tierschutzverein, nachdem der Staat die Liegenschaft gekauft hatte, umsonst zur Verfügung gestellt.
Während des Zweiten Weltkriegs erschien am 16. Mai 1941 in der National Zeitung folgende Meldung:
„Bis auf weiteres kein Andreasmarkt mehr
Die Verfügung des Eidg. Kriegsernährungsamtes, die den Mittwoch und den Freitag bis auf weiteres als fleischlose Wochentage bezeichnete, hat zur Folge, dass auch der freitägliche Wochenmarkt auf dem Andreasplatz, wo Geflügel und Kaninchen, lebend und geschlachtet, feilgeboten worden sind, durch eine Verfügung des Polizeidepartementes bis auf Widerruf nicht mehr stattfinden darf. So mussten heute Morgen die eintreffenden Geflügel- und Kleintierhändler durch den Marktaufseher zurückgewiesen werden.“
Diese Verfügung hatte die Sicherstellung der Landesversorgung mit Lebens- und Futtermittel durch Einschränkung des Fleischverbrauchs zum Ziel. Dies bedeutete aber nicht das Ende des Marktes. Schon kurz darauf am 27. Mai 1941 beschloss der Basler Regierungsrat, dass der Markt auf dem Andreasplatz von Freitag auf Samstag verschoben wird. Nachdem die fleischlosen Tage 1947 wieder aufgehoben wurden, fand der Markt dann wieder jeden Freitag statt. Nach diesem Zeitpunkt konnten keine Quellen gefunden werden, die den Geflügelmarkt erwähnen.